Bestellerprinzip und Provisionsdeckel
Vermittlungskosten für Mietobjekte waren bisher ausschließlich vom Mieter zu tragen. Der Vermieter konnte die kostenpflichtige Dienstleistung eines Maklers bedenkenlos in Anspruch nehmen, da die Entlohnung durch den Mieter sichergestellt war. Das bedeutete, besonders in Großstädten, dass für den künftigen Mieter eine Courtage von zwei Nettokaltmieten zu zahlen war. Bei steigenden Mietpreisen konnte diese Provision durchaus im vierstelligen Bereich angesiedelt sein. Die Einführung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes Mitte 2015 sollte mit dem Instrument des Bestellerprinzips für ein Gleichgewicht sorgen. Die Mieter sollten dadurch merklich entlastet werden.